Region. Es ist wieder so weit: Am Sonntag, 9. Juni, stehen die Kommunalwahlen in Rheinland-Pfalz an. Nach fünf Jahren sind alle Wahlberechtigten wieder aufgerufen, Gemeinderäte, Verbandsgemeinderäte, Stadträte und Ortsbeiräte sowie die Kreistagsabgeordneten neu zu wählen. Außerdem werden die ehrenamtlichen Bürgermeister und Ortsvorsteher gewählt.
Was Sie wissen müssen
Am Sonntag, 9. Juni, ist der Termin für die Europawahl und die Kommunalwahlen. Bei der Europawahl wird das Europäische Parlament gewählt, bei den Kommunalwahlen geht es um Kreistag, Stadträte, ehrenamtliche Bürgermeister und Ortsvorsteher. Während bei der Europawahl erstmals Jugendliche ab 16 Jahren ihre Stimmen abgeben dürfen, gilt bei den Kommunalwahlen weiterhin das Mindestalter von 18 Jahren.
Wahlbenachrichtigung
Bis spätestens 19. Mai erhalten alle Wahlberechtigten per Post die Wahlbenachrichtigung. Sollte diese Post nicht eintreffen, sollte man sich umgehend in der zuständigen Verwaltung (Rathaus) melden. In dieser Wahlbenachrichtigung stehen alle wichtigen Informationen: das Wahllokal mit Adresse, der Wahlbezirk und die persönliche Nummer im Wählerverzeichnis. Zudem ist vermerkt, ob der Wahlraum barrierefrei ist.
Briefwahl beantragen
Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung ist auch der komplette Antrag für die Zusendung der Unterlagen zur Briefwahl (Wahlschein) abgedruckt. Diesen muss man fristgerecht (Datum und Uhrzeit stehen in der Wahlbenachrichtigung) einfach ausfüllen und unterschreiben und dann per Post in einem frankierten Umschlag an die angegebene Adresse schicken. Alternativ kann man den Antrag bei der zuständigen Verwaltung abgeben. Die Briefwahlunterlagen kann man auch online oder per E‑Mail anfordern. Die entsprechenden Kontakte stehen auch deutlich erkennbar in der Wahlbenachrichtigung. Wichtig: Wer für einen anderen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt, muss eine schriftliche Vollmacht vorlegen.
Korrekte Briefwahl
Grundsätzlich muss man die Stimmzettel korrekt ausfüllen – egal ob in der Wahlkabine oder zu Hause. In den eigenen vier Wänden kann man sich natürlich beliebig viel Zeit nehmen und sehr entspannt seine Entscheidungen treffen. Vor allem beim Kumulieren und Panaschieren bei den Kommunalwahlen ist dies angenehm. Nachdem man die Kreuze gesetzt hat, faltet man die Stimmzettel wie vorgegeben und steckt sie einzeln in den Stimmzettelumschlag, den man dann verschließt. Abschließend unterschreibt man den Wahlschein und steckt diesen gemeinsam mit dem Stimmzettelumschlag in den Wahlbriefumschlag. Bis spätestens Freitag, 7. Juni, muss man diesen per Post verschicken oder bis spätestens am Wahltag in der Verwaltung abgeben.
Kumulieren und panaschieren
Während beispielsweise bei der Wahl eines Bürgermeisters auf einem Stimmzettel nur ein Kreuz hinter dem Wunschkandidaten zu setzen ist, gibt es bei der Wahl der Räte Differenzierungsmöglichkeiten. Entweder man gibt die Stimme einer Partei und bestätigt damit die vorgeschlagene Liste, oder man verteilt die Stimmen und kann so Kandidaten von hinteren Listenplätzen „nach vorne“ wählen. Dabei sind bis zu drei Kreuze für eine Person möglich – insgesamt hat man so viele Stimmen, die der entsprechende Rat groß. Eine weitere Besonderheit: Man kann seine Stimmen auch über die Parteigrenzen hinweg vergeben.
Wählen bei Krankheit
Auch wer plötzlich krank wird, kann kurzfristig sogar am Wahltag Wahlschein und Briefunterlagen ausgestellt bekommen. Hier empfiehlt es sich, Verbindung mit der Ausgabestelle für Briefwahlunterlagen unter den in der Wahlbenachrichtigung angegebenen Kontakten aufzunehmen.